Preise
So rechnen wir.
Unser Angebot steht auf einer Seite: eine Monatspauschale je Objekt. Sie wissen vor der Unterschrift, was jeden Monat auf der Rechnung steht, ohne Stundenzettel und ohne Nachforderung für Leistungen, die im Verzeichnis stehen.
Preise berechnen
Unsere Preise auf einen Blick.
Richtwerte aus unseren Preisrechnern. Den Festpreis für Ihr Objekt bekommen Sie nach der Besichtigung schriftlich.
- Treppenhausreinigung1 Aufgang, 5 Ebenen, wöchentlich
- 230 € netto im Monat (274 € brutto)
- Treppenhausreinigung1 Aufgang, 5 Ebenen, alle 14 Tage
- 115 € netto im Monat
- Büro- und Praxisreinigungeinmal bis fünfmal je Woche
- 3,00 bis 3,60 € netto je m² im Monat
- Fensterreinigungje Fenster, innen und außen
- 13,50 € netto (16,07 € brutto), Mindestauftrag 65 € netto
- Grundreinigung, Bauendreinigung, Hausmeisterserviceje nach Objekt
- Festpreis nach Besichtigung
Stand: Oktober 2026.
Eine Pauschale je Objekt.
Bei der Treppenhausreinigung rechnen wir nicht nach Stunden, sondern pauschal im Monat. Sie sehen nur eine Zahl pro Objekt. Wenn wir schneller fertig sind, bleibt der Preis gleich. Wenn Sie zusätzliche Leistungen brauchen, steht das vorher im Angebot.
Was den Preis bestimmt.
- 01
Ebenen.
Wie viele Etagen und Aufgänge gereinigt werden.
- 02
Rhythmus.
Wöchentlich oder vierzehntägig. Je häufiger gereinigt wird, desto höher die Pauschale.
- 03
Flächen.
Was zusätzlich zum Treppenhaus dazugehört: Aufzug, Eingangsbereich, Keller, Müllstandsplatz.
Die genaue Pauschale legen wir nach einer kurzen Besichtigung fest. Sie sehen dann im Angebot, was sie enthält.
Beispiel: ein Treppenhaus.
Das Beispiel zeigt die Größenordnung. Ihr Haus kann anders aussehen: mehr Ebenen, ein Aufzug, ein Hof. Dann ändert sich die Pauschale, und Sie lesen den genauen Betrag im Angebot.
Rechenbeispiel
- Objekt
- 1 Aufgang, 5 Ebenen
- Rhythmus
- wöchentlich
- Leistung
- Treppenhausreinigung mit Protokoll zu jedem Einsatz
- Monatspauschale
- 230 € netto
Netto, und was das für Ihre Abrechnung heißt.
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Reinigung des Treppenhauses kann zu den Betriebskosten gehören, die nach Betriebskostenverordnung § 2 Nr. 9 umlagefähig sind, ebenso die Hauswartkosten nach Nr. 14, soweit es um Hausmeistertätigkeit und nicht um Instandhaltung und Verwaltung geht. Ob und wie Sie umlegen, entscheiden Sie nach Mietvertrag. Das ist keine Rechtsberatung.
Einmalige Reinigungen.
Grundreinigung und Bauendreinigung rechnen wir nicht als Monatspauschale ab, sondern nach Besichtigung je Fläche: Größe, Verschmutzung, Bodenbeläge und Zugang bestimmen den Aufwand. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit festem Termin.
Zur GebäudereinigungWas im Angebot steht.
Jedes Angebot enthält Leistungsverzeichnis, Reinigungsplan, Preis und eine Liste, was nicht enthalten ist. Wenn Sie ein Angebot einer anderen Firma neben unseres legen, vergleichen Sie damit dieselben Dinge.
Termin & Anfrage
Preis für Ihr Objekt.
Nennen Sie uns Adresse, Aufgänge und Ebenen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Der Terminassistent wird geladen. Unsere Kontaktdaten finden Sie in diesem Abschnitt.